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Klein anfangen darf möglich sein. Ehrlich zu wirtschaften darf aber kein Nachteil werden. Genau darüber müssen wir im Friseurhandwerk sprechen. Denn wer seine Preise ordentlich kalkuliert, finanziert damit nicht nur Material und Miete. Er trägt Verantwortung für sein Einkommen, für Mitarbeiter und für die Zukunft seines Betriebs.
Kleiner Betrieb und Kleinunternehmer sind nicht dasselbe
Im Alltag werden die Begriffe schnell vermischt. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung hängt jedoch nicht einfach von der Zahl der Stühle oder Beschäftigten ab. Sie ist eine gesetzliche Regelung für bestimmte Umsätze. Wer sie rechtmäßig nutzt, handelt weder unehrlich noch automatisch unwirtschaftlich.
Die früher oft genannte Grenze von 22.000 Euro ist überholt. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz gelten grundsätzlich 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Für Gründungen und das Überschreiten der Grenzen sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Aus alten Zahlen lässt sich deshalb kein heutiger Anteil umsatzsteuerbefreiter Friseursalons ableiten.
Was bleibt am Ende wirklich zum Leben?
Meine Sorge bleibt: Wenn ein Salon dauerhaft nur geringe Einnahmen erzielt, muss die Frage erlaubt sein, wie davon Betriebskosten, Krankenversicherung und eine vernünftige Altersvorsorge bezahlt werden sollen. Umsatz ist nicht Einkommen. Und Selbstständigkeit sollte mehr ermöglichen, als sich Monat für Monat irgendwie durchzuschlagen.
Ein Nebenerwerb, Teilzeit oder eine bewusst kleine Tätigkeit können dafür gute Erklärungen sein. Nicht jeder Betrieb muss wachsen. Wer jedoch von einem Salon vollständig leben möchte, braucht eine tragfähige Kalkulation. Eine steuerliche Erleichterung ersetzt kein funktionierendes Geschäftsmodell.
Der Preisvorteil ist nicht einfach ein zusätzlicher Gewinn
Kleinunternehmer berechnen bei Anwendung der Regelung grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf ihre entsprechenden Leistungen. Daraus kann sich gegenüber regelbesteuerten Salons ein Preisunterschied ergeben. Aber die Aussage, sie könnten pauschal 19 Prozent jeder Einnahme zusätzlich behalten, greift zu kurz: Im Gegenzug besteht für diese Umsätze grundsätzlich kein Vorsteuerabzug. Auch Einkommensteuer oder Krankenversicherungsbeiträge richten sich nicht allein nach diesem Umsatzsteuerstatus.
Gerade weil die Zusammenhänge komplizierter sind, brauchen wir einen ehrlichen Blick auf die Wettbewerbswirkungen. Es hilft weder, alle kleinen Anbieter zu verdächtigen, noch berechtigte Fragen mit dem Hinweis auf eine legale Regelung abzutun.
Kontrollen dürfen nicht bei den gut sichtbaren Betrieben enden
Wer Umsätze verschweigt, verschafft sich einen unzulässigen Vorteil. Das schadet korrekt arbeitenden Salons – unabhängig davon, ob diese groß oder klein sind. Wir fordern deshalb wirksame, risikoorientierte Kontrollen auch bei kleinen Unternehmen. Die Betriebsgröße darf kein Freibrief sein. Unbelegte Angaben über angeblich nur alle 50 oder 100 Jahre stattfindende Prüfungen ersetzen dabei keine belastbaren Daten.
Was wir politisch zur Diskussion stellen
Die Kleinunternehmerregelung sollte darauf geprüft werden, ob sie tragfähige Gründungen erleichtert oder an manchen Stellen einen dauerhaft verzerrten Wettbewerb begünstigt. Eine zeitliche Begrenzung auf die Startphase ist aus unserer Sicht ein diskutierbarer Ansatz. Dabei müssen berechtigte Teilzeit- und Nebenerwerbstätigkeiten berücksichtigt werden.
Wo Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit bestehen, wünschen wir uns frühzeitige Beratung und eine Prüfung nach den jeweils geltenden steuerlichen Maßstäben. Ein niedriger Gewinn allein beweist noch keine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Aber auf Dauer muss offen darüber gesprochen werden, wohin ein Betrieb wirtschaftlich steuert.
Auf ein Wort: Wo erleichtert die Regelung den Einstieg – und wo erlebt Ihr unfaire Konkurrenz? Welche Lösung wäre für kleine wie größere Salons gerecht?
Rene Krombholz · Der faire Salon
Einordnung, Stand 20. Oktober 2026: § 19 UStG und Finanzverwaltung Baden-Württemberg zur Kleinunternehmerregelung. Die politischen Vorschläge sind Diskussionspositionen, keine Beschreibung geltenden Rechts. Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild.

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