Kandidatur bei Bürgermeisterwahlen für 18jährige?

 

Frage

Warum besteht in Thüringen immer noch die Regelung, dass man bereits mit 18, in der Theorie, für den Landtag kandidieren darf, ja sogar noch mehr, jedoch nicht für das Amt eines Bürgermeisters kandidieren kann? Warum hat einzig Mecklenburg -Vorpommern diese pragmatische und in meinen Augen auch vernünftige Lösung gefunden? Warum hinken wir in Thüringen hiermit so hinterher?

Position der CDU-Fraktion

Weitere Informationen sind in Bearbeitung.

 

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