Unbeantwortete Fragen bei "Auf ein Wort" in Arnstadt
Frage von Torsten Pietsch:
Warum muss jeder Flüchtling/Asylbewerber „integriert“ werden? Liegt es nicht in der Natur der Sache, dass der Geflohene, nach Wegfall des Fluchtgrundes (z.B. Krieg) wieder in seine Heimat zurückkehrt? Wie wird diese Rückkehr angeordnet, unterstützt oder gefördert? Wie sind die aktuellen Zahlen? Wie kann ein Missbrauch unseres Sozialsystems zukünftig verhindert werden?
Antwort:
Gemäß § 26 Aufenthaltsgesetz wird nach drei Jahren bei Asylberechtigten und nach einem Jahr bei Kriegsflüchtlingen überprüft, ob die Fluchtgründe noch vorliegen. Sind die Fluchtgründe entfallen, darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Daneben schreibt § 73 Asylgesetz vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anerkennung als Asylbewerber und die Flüchtlingseigenschaft unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu widerrufen hat, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Diese sogenannte Regelüberprüfung soll spätestens nach 3 Jahren stattfinden. In den Jahren 2013 und 2014 wurden 369 bzw. 1.293 Fälle überprüft, in 8 bzw. 6 Fällen waren die Fluchtgründe entfallen. Im 3. Quartal 2017 wurden 24.879 Widerrufsprüfverfahren eingeleitet. Wenn sich der Ausländer nach 3 bzw. 5 Jahren integriert hat, wenn er Deutsch spricht, arbeitet, die Kinder zur Schule gehen, kann er einen dauerhaften Aufenthalt erhalten. Diese Regeln wurden im Zuge der Gesetzesverschärfungen 2015 und 2016 im zähen Ringen mit der SPD im Bundestag und weiteren Parteien im Bundesrat verabschiedet. Eine weitere Vertiefung wird von den Mehrheitsverhältnissen in Bundestag und Bundesrat abhängen. Für Thüringen jedenfalls wird jeder Vorstoß zur Verschärfung oder auch nur der konsequenten Anwendung der bestehenden Gesetze von der regierenden Mehrheit aus SPD, LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN vehement abgelehnt. Insoweit darf beispielsweise auf eine Äußerung von Ministerpräsident Bodo Ramelow erinnert werden, der nach eigenem Bekunden jede Abschiebung als persönliche Niederlage empfindet. Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin für die konsequente Umsetzung geltenden Rechts einsetzen.
Frage von Jürgen Reuß aus Arnstadt:
Die Seniorenarbeit wird in den Thüringer Kommunen überwiegend durch das Ehrenamt durchgeführt (Ehrenamtliche Seniorenbeirate in einigen Städten, Ehrenamtliche Seniorenbeauftragte in den Landkreisen). Nach Auswertung des 1. Thüringer Seniorenberichtes fordert der KV der Senioren Union des Ilmkreises, Seniorenämter für alle Kommunen. Wann wird sich die CDU-Landtagsfraktion mit dieser Forderung beschäftigen?
Antwort:
Der Anteil von Senioren an der Gesamtbevölkerung Thüringens wächst zunehmend. Viele sind bis in das hohe Alter fit, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil - ob in ihrer Familie, in Seniorenbeiräten, in Vereinen, Verbänden oder Kirchen. Gleichzeitig haben viele Senioren den Wunsch, am politischen Leben mitzuwirken und Verantwortung zu tragen. Die Arbeit der Beiräte und der Vertretungen steht und fällt mit diesem Engagement vor Ort. Ziel der CDU-Fraktion ist es, sicherzustellen, dass die vielfältigen und wertvollen Erfahrungen von Älteren der Gesellschaft zugutekommen. Die CDU-Fraktion hält Gremien der Seniorenmitwirkung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten für notwendig. Dazu muss das Seniorenmitwirkungsgesetz weiterhin mit Leben gefüllt werden. Die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, aber auch am politischen Leben müssen weiter gefördert und nachhaltig gestärkt werden. Dafür wurden die Instrumente des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes ab 2016 evaluiert und sind nun im Prozess der Weiterentwicklung. Vor dem Hintergrund dieser Evaluierung und vor allem auch der künftigen Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes beschäftigt sich die CDU-Fraktion zur Zeit intensiv mit Seniorenpolitik und wie diese zukünftig noch effektiver und mit mehr Beteiligung ausgestaltet werden kann. Derzeit werden noch Gespräche zwischen den zuständigen Abgeordneten und betroffenen Verbänden, Personen etc. geführt. Dem anschließend wird sich die CDU-Fraktion mit der von angesprochenen Problematik bzw. den formulierten Forderungen auseinandersetzen und diese entsprechend in parlamentarischen Initiativen aufgreifen.
Hintergrund:
Nach § 8 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes hat die Thüringer Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre über die Lage der Senioren in Thüringen Bericht zu erstatten. Ziel dieses Berichtes ist es, die Lebenswirklichkeit der Seniorinnen und Senioren im Freistaat abzubilden. Die CDU-Fraktion hat sich mit Verabschiedung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes im Jahr 2012 für die weitere Stärkung der Rolle der Seniorinnen und Senioren in Thüringen eingesetzt. Hierdurch hat der Freistaat die Rahmenbedingungen für eine aktive Teilhabe älterer Menschen geschaffen. Es stellt einen umfassenden und flächendeckenden Ausbau der Interessenvertretung und Mitbestimmung der Senioren sicher, ohne die öffentlichen Haushalte zu überfordern.
Frage von Torsten Pietsch:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung „Digitale Verwaltung 2020“ in Thüringen. Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt bzw. sind geplant?
Fast gleichlautende Frage von Ralf Preiss:
Wie ist der Sachstand bei der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen?
Der Thüringer Landtag berät im Moment den Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 6/4753). Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt der Gesetzentwurf zur falschen Zeit. Erstens hat die Landesregierung mehr als drei Jahre im Schlafmodus verbracht und keinerlei Aktivitäten entfaltet. Zweitens steht sie angesichts der gescheiterten Gebiets- und verschleppten Verwaltungsreform mit leeren Händen da – damit sind Investitionen in zukunftsfeste Strukturen nicht mehr möglich. Denn statt einer echten Verwaltungsreform beschränkt sich die Landesregierung auf die Umstrukturierung einiger Behörden. Und drittens will sie nun – vollig überstürzt bereits zum 01.01.2019 – die elektronische Verwaltung bei Land und Kommunen einführen. Damit setzt die Landesregierung genau die falschen Anreize, die in der Vergangenheit stets zu Investitionsruinen und Millionenschäden geführt haben. Daher unsere Forderung: Zuerst eine Verwaltungsreform des Landes mit einer umfassenden Aufgabenkritik. Es geht also zunächst um die Klärung der folgenden Fragen: Was soll und kann das Land künftig überhaupt für Aufgaben erfüllen? Was können zentrale Mittelbehörden, Kommunen vor Ort oder Private besser? Und muss dann dazu die Gebietskulisse angepasst werden? Erst wenn die Landesverwaltung diese Fragen beantwortet hat, können sinnvoll Investitionen in die Informationstechnologie getätigt werden – und auch das nur, wenn begleitend die inhaltlich zugrundeliegende Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozesse effizienter gemacht werden.
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