Photovoltaik auf öffentlichen Dächern?

 

Frage

Wieviel % der geeigneten Dachfläche öffentlicher Gebäude in Thüringen wird für Photovoltaik genutzt? Wird es ein Investitionsprogramm für neue Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden geben?

Position der CDU-Fraktion

Nach den bisherigen Untersuchungen sind 111 Gebäude mit einer gesamten Dachfläche von 76 753 m² grundsätzlich für das Aufbringen von Photovoltaikanlagen geeignet. Bei 105 dieser Gebäude mit einer Dachfläche von insgesamt 70 986 m² sind die Detailuntersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Für acht Gebäude sind die Planungen für eine mögliche Errichtung ausgearbeitet. Eine erste Ausschreibung soll für das Schulgebäude, die Sporthalle und die Mensa des Sportgymnasiums in Jena mit einer Dachfläche von ca. 5 200 m² erfolgen. Darüber hinaus sind Photovoltaikanlagen für drei Gebäude der Fachhochschule für Agrar- und Hauswirtschaft in Stadtroda und für ein Gebäude der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
in Bad Köstritz in der Planung.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden des Landes durch Dritte wird unterstützt durch die qualifizierte Prüfung der Gebäude auf ihre Eignung, die frühzeitigen Abstimmungen mit den Bau- und Denkmalschutzbehörden zur Genehmigungsfähigkeit, die Prüfungen nach dem Urheberrechtsgesetz sowie die Abstimmungen mit den Netzbetreibern in Thüringen.

Darüber hinaus hat Thüringen ein 1000-Dächer-Photovoltaikprogramm zur Solarförderung aufgelegt.
Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Gefördert wird die Errichtung von PV-Anlagen auf Gebäudedächern und Gebäudefassaden, aber auch auf anderen baulichen Anlagen, z. B. Lärm- und Sichtschutzwänden, die sich im Eigentum von Kommunen, kommunalen Unternehmen oder gemeinnützigen Unternehmen befinden. Die Förderung soll in erster Linie ein Anreiz für Thüringer Kommunen sein, die ihren Beitrag für eine umweltgerechte Energieversorgung leisten. Gefördert werden sollen Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und eingetragene Vereine sowie Genossenschaften und Betreibergesellschaften, die das Errichten und Betreiben von Bürgersolaranlagen zum Zweck haben. Unabhängig von den üblichen formalen Voraussetzungen, wie die Erbringung des Eigenanteils, muss jeder geförderte Investor sichtbar deutlich am Investitionsstandort
auf einer Informations- und Anzeigetafel neben den technischen Daten der Anlage und dem Hinweis auf die Förderung auch Name und Sitz des Anlagenherstellers und -installateurs sowie die Herkunft der Anlage angeben. Dadurch soll die Vorbildwirkung
der kommunalen Investoren bei der Unterstützung der regionalen Wirtschaft öffentlichkeitswirksam zur Geltung kommen.

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